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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betriebe

Entwurf, bitte prüfenDieser Text ist vorbereitet und noch nicht rechtlich geprüft. Noch nicht hinterlegt: Aufsichtsbehörde, DSA-Kontaktstelle, Datenschutz-E-Mail, Datenschutzbeauftragter, E-Mail, Firmenname, Frist der Sicherungen, Gerichtsstand, Haftungsmindestbetrag, Hosting, Mailversand, PLZ und Ort, Registergericht, Registernummer, Sicherheitsprüfung, Sicherungsspeicher, Sicherungsverfahren, Speicherdauer der Anfragen, Speicherdauer der Protokolle, Stand der Rechtstexte, Straße, Telefon, USt-IdNr., Verantwortlich nach § 18 MStV, Vertretung.

§ 1 Geltung und Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen [noch nicht hinterlegt: Firmenname] („Tresen“) und dem Kunden („Betrieb“) über die Nutzung der Software Tresen.
  2. Tresen schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Betrieb bestätigt bei der Registrierung, dass er als Unternehmer handelt.
  3. Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nicht, auch wenn Tresen nicht widerspricht.

§ 2 Leistungen

  1. Tresen stellt eine Software im Internet bereit:
    • Buchungen, Kalender, Kontakte, Bestand, Zahlungen über angebundene Zahlungsdienste, Nachrichten und Website des Betriebs.
    • Der Umfang richtet sich nach der gewählten Abo-Stufe.
  2. Tresen wird nicht Vertragspartner der Kunden des Betriebs. Verträge über Mieten, Kurse, Leistungen und Verkäufe schließt allein der Betrieb mit seinen Kunden. Er ist für Angebot, Preise, Leistung, Rechtstexte und Steuern verantwortlich.
  3. Tresen erstellt keine Rechnungen des Betriebs an dessen Kunden. Tresen ist keine Kasse: Was vor Ort bezahlt wird (mit Karte am eigenen Gerät oder über die eigene Kasse des Betriebs), vermerkt Tresen nur als bezahlt. Kassenbelege und die Pflichten nach der Kassensicherungsverordnung erfüllt der Betrieb mit seiner eigenen Kasse.
  4. Zahlungen der Kunden laufen über ein eigenes Konto des Betriebs bei Stripe (und gegebenenfalls weiteren Zahlungsdiensten). Für dieses Konto gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstes. Tresen ist kein Zahlungsdienst und hält kein Geld des Betriebs.
  5. Tresen entwickelt die Software weiter. Funktionen können sich ändern, wenn der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Betrieb zumutbar ist. Wesentliche Änderungen kündigt Tresen mit 4 Wochen Vorlauf an.

§ 3 Registrierung und Zugang

  1. Der Betrieb macht wahre und vollständige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere die Anbieterangaben für sein Impressum.
  2. Zugänge sind persönlich. Der Betrieb lädt Mitarbeitende selbst ein, vergibt Rollen und entzieht Zugänge beim Ausscheiden.
  3. Der Betrieb schützt seine Zugangsdaten und meldet Missbrauch unverzüglich.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Tresen strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen sowie Störungen außerhalb des Einflusses von Tresen (etwa Zahlungsdienste, Internet, höhere Gewalt).
  2. Wartungen kündigt Tresen nach Möglichkeit 48 Stunden vorher an und legt sie in nachfrageschwache Zeiten.

§ 5 Preise, Plattformgebühr, Zahlung

  1. Es gelten die Preise der gewählten Abo-Stufe laut Preisliste bei Vertragsschluss, zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Der kostenlose Einstieg kostet kein Entgelt. Ob dabei eine Gebühr je Online-Zahlung anfällt, steht in der Preisliste.
  3. Entgelte der Abo-Stufen sind im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig und werden über Stripe eingezogen. Tresen stellt dafür Rechnungen aus.
  4. Gerät der Betrieb mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf Tresen nach Ankündigung den Zugang auf Lesen und Export beschränken. Buchungen der Kunden bleiben sichtbar.
  5. Preisänderungen kündigt Tresen mit 6 Wochen Vorlauf zum Ende eines Abrechnungszeitraums an. Der Betrieb kann zum Inkrafttreten kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Monatstarife laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen Monat; sie sind zum Ende des Monats kündbar. Jahrestarife laufen ein Jahr und verlängern sich um ein Jahr, kündbar bis 1 Monat vor Ablauf.
  2. Der kostenlose Einstieg läuft unbefristet und ist jederzeit kündbar.
  3. Kündigung im Büro unter Einstellungen › Tresen-Abo oder in Textform.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tresen ist insbesondere ein Verstoß gegen § 7.

§ 7 Pflichten des Betriebs, verbotene Nutzung

  1. Der Betrieb nutzt Tresen nur für rechtmäßige Angebote und hält das für ihn geltende Recht ein, insbesondere:
    • Preisangaben
    • Verbraucherrecht mit Widerrufsrecht und Rechtstexten
    • Datenschutz
    • Steuerrecht
    • Kassenrecht
    • Jugendschutz
  2. Verboten sind insbesondere:
    • Inhalte, die Rechte Dritter verletzen
    • irreführende Angebote
    • gefälschte Bewertungen
    • Missbrauch der Nachrichtenfunktionen für Werbung ohne Einwilligung
    • Angriffe auf die Software
  3. Tresen darf rechtswidrige Inhalte nach dem Digital Services Act sperren und den Betrieb darüber mit Begründung informieren (§ 9).
  4. Lädt der Betrieb eine eigene Website hoch, bestätigt er bei jeder Fassung, dass er die Rechte an allen Inhalten hat (Texte, Bilder, Schriften, Skripte) und keine rechtswidrigen oder verbotenen Inhalte hochlädt. Tresen speichert und veröffentlicht diese Inhalte nur als Hostanbieter, prüft sie technisch (zum Beispiel auf Server-Dateien und fehlende Dateien), führt nichts davon auf dem Server aus und darf eine Fassung bei Missbrauch, etwa Phishing oder fremden Marken, sperren (§ 9). Für die Inhalte sowie eingebundene Dienste und Tracker ist der Betrieb verantwortlich. Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls AGB und Widerrufsbelehrung einer hochgeladenen Website stellt der Betrieb selbst bereit und ist für sie verantwortlich; Tresen liefert neben ihr nur Buchung und Kasse und verlinkt dort die Seiten, die der Betrieb als Rechtstexte gewählt hat. Der Betrieb stellt Tresen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf den hochgeladenen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 8 Daten des Betriebs, Auftragsverarbeitung, Export

  1. Die Daten, die der Betrieb in Tresen speichert, gehören dem Betrieb. Er ist für die Daten seiner Kunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Tresen verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Teil dieser Bedingungen ist.
  2. Der Betrieb kann seine Daten jederzeit exportieren.
  3. Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage für Restabwicklung und Export erhalten; danach kommen sie in den Papierkorb und werden nach weiteren 30 Tagen gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 9 Inhalte melden (Digital Services Act)

  1. Jeder kann rechtswidrige Inhalte auf Websites, die mit Tresen erstellt sind, über https://tresen.verkstudio.de/inhalt-melden melden.
  2. Tresen prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv, informiert Meldende und Betroffene über die Entscheidung und deren Gründe und nennt die Möglichkeit, sich zu beschweren.

§ 10 Haftung

  1. Tresen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Tresen begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Entgelte der letzten 12 Monate, mindestens [noch nicht hinterlegt: Haftungsmindestbetrag] €.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haftet Tresen nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung zur Wiederherstellung nötig wäre. Tresen sichert die Daten laufend.
  5. Für Leistungen der Zahlungsdienste und die Verträge des Betriebs mit seinen Kunden haftet Tresen nicht.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Tresen kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sich Rechtslage oder Leistungen ändern. Tresen teilt Änderungen 6 Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; darauf weist Tresen in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist [noch nicht hinterlegt: Gerichtsstand], soweit der Betrieb Kaufmann ist.
  3. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlagen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Preisliste, Leistungsbeschreibung je Abo-Stufe.