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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Entwurf, bitte prüfenDieser Text ist vorbereitet und noch nicht rechtlich geprüft. Noch nicht hinterlegt: Aufsichtsbehörde, DSA-Kontaktstelle, Datenschutz-E-Mail, Datenschutzbeauftragter, E-Mail, Firmenname, Frist der Sicherungen, Gerichtsstand, Haftungsmindestbetrag, Hosting, Mailversand, PLZ und Ort, Registergericht, Registernummer, Sicherheitsprüfung, Sicherungsspeicher, Sicherungsverfahren, Speicherdauer der Anfragen, Speicherdauer der Protokolle, Stand der Rechtstexte, Straße, Telefon, USt-IdNr., Verantwortlich nach § 18 MStV, Vertretung.

1. Gegenstand und Dauer

  1. Tresen („Auftragsverarbeiter“) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs („Verantwortlicher“). Grundlage ist der Nutzungsvertrag (AGB).
  2. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags einschließlich Restabwicklung.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

  • Zweck: Bereitstellung von Buchung, Kalender, Kontaktverwaltung, Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienst des Betriebs, Nachrichten, Website und Auswertungen.
  • Betroffene:
    • Kunden und Interessenten des Betriebs
    • Mitarbeitende des Betriebs
    • Besucher der Website des Betriebs
  • Datenarten:
    • Stammdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, wenn das Angebot es verlangt
    • Kontaktdaten
    • Buchungs- und Vertragsdaten
    • Zahlungsstatus. Keine vollständigen Kartendaten; diese verarbeitet allein der Zahlungsdienst.
    • Nachrichten
    • Einwilligungen
    • Angaben am Angebot, etwa Größe, Führerscheinklasse oder Erfahrung
    • Fotos aus Übergabeprotokollen
    • Bewertungen
    • Anwesenheiten
    • Abwesenheiten von Mitarbeitenden
  • Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen. Tresen führt keine Gesundheitsakten. Gibt der Betrieb solche Daten dennoch in freie Felder ein, liegt das in seiner Verantwortung.

3. Weisungen

Tresen verarbeitet nur nach dokumentierter Weisung des Betriebs. Die Weisungen sind dieser Vertrag und die Bedienung der Software durch den Betrieb. Hält Tresen eine Weisung für rechtswidrig, weist Tresen darauf hin.

4. Pflichten von Tresen

  1. Vertraulichkeit aller Personen mit Zugriff.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anlage 1).
  3. Unterstützung bei Anfragen Betroffener:
    • Auskunft, Löschung und Export stehen im Büro bereit.
  4. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
  5. Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultation der Behörde, soweit nötig.
  6. Nachweise und Kontrollen:
    • Tresen stellt Nachweise bereit.
    • Vor-Ort-Kontrollen nach Ankündigung von 30 Tagen, höchstens einmal im Jahr, außer es gibt einen Anlass.

5. Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Betrieb genehmigt die Unterauftragsverarbeiter in Anlage 2.
  2. Neue Unterauftragsverarbeiter kündigt Tresen 4 Wochen vorher an. Der Betrieb kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag zum Wechsel kündigen.
  3. Der Zahlungsdienst (Stripe) ist kein Unterauftragsverarbeiter von Tresen. Der Betrieb hat mit ihm einen eigenen Vertrag, und der Zahlungsdienst ist für Zahlungsdaten selbst verantwortlich.

6. Ort der Verarbeitung

In der EU beziehungsweise im EWR. Übermittlungen in Drittländer nur nach Kapitel V DSGVO und wie in Anlage 2 angegeben.

7. Löschung und Rückgabe

  1. Nach Vertragsende kann der Betrieb seine Daten 30 Tage exportieren.
  2. Danach löscht Tresen sie; aus den Sicherungen verschwinden sie nach [noch nicht hinterlegt: Frist der Sicherungen].
  3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Tresen bleiben unberührt.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Mandantentrennung:
    • Jeder Datensatz trägt den Betrieb.
    • Die Datenbank erzwingt Zeilenschutz (Row Level Security, für jede Tabelle erzwungen).
    • Der Betriebskontext jeder Anfrage ist signiert.
  • Zugang:
    • Passwort mit Drosselung; Links zum Bestätigen und Zurücksetzen mit kurzer Gültigkeit.
    • Sitzungen mit Schutz gegen Fälschung von Formularen.
    • Rechte je Rolle: Inhaber, Büro, Mitarbeit, Aushilfe.
  • Übertragung: nur verschlüsselt (TLS).
  • Integrität:
    • Änderungen an Buchungen und Geld prüft die Datenbank; jede Änderung steht im Verlauf.
    • Doppelte Aufträge wirken einmal.
  • Verfügbarkeit:
    • [noch nicht hinterlegt: Sicherungsverfahren]
  • Protokollierung: Protokolle je Anfrage ohne Namen, E-Mail-Adressen und Formularinhalte.
  • Prüfung: [noch nicht hinterlegt: Sicherheitsprüfung]
  • Organisation:
    • Verpflichtung auf Vertraulichkeit.
    • Zugriff auf Server nur durch benannte Personen mit Schlüsseln, nicht mit Passwörtern.

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

AnbieterLeistungOrt
[noch nicht hinterlegt: Hosting]Server, DatenbankDeutschland
[noch nicht hinterlegt: Sicherungsspeicher]verschlüsselte SicherungenEU
[noch nicht hinterlegt: Mailversand]Versand der Nachrichten des BetriebsEU